Abrechnung

Es gibt 3 Möglichkeiten der Kostenübernahme:

- Selbstzahler/Eigenleistung

- Jugendamt*

- Sozialamt*

 

Ob und in welchem Umfang eine Kosten-übernahme durch einen Leistungsträger möglich ist, wird ausschließlich im individuellen Einzelfall duch den zuständigen Leistungsträge (Sozialamt, Jugendamt)  geprüft und entschieden. Meine Angebote stellen keine Garantie auf Kostenübernahme dar.

 Im Falle einer Übernahme durch das Sozial- oder Jugendamt unterstütze ich sie gerne. Sprechen Sie mich bei Bedarf an.

 

*Rechtliche Grundlagen sind:

§35a SGB VIII

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit oder drohender seelischen Behinderung.

 

§112 SGB IX

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

 

§113 SGB

Leistungen zur sozialen Teilhabe

 

Bitte beachten Sie: Die Förderpraxis Beck ist kein anerkannter Leistungsträger im Sinne des SGB. Eine Kostenübernahme kann daher nicht zugesichert werden.

Eine direkte Abrechnung über die Krankenkasse ist leider nicht möglich. 

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